BEITRAGSORDNUNG
gültig ab 01.01.2018

Monat

Jahr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erstmitglied

 

9,00

108,00

 

Zweitmitglied

 

6,50

78,00

 

Drittmitglied

 

6,50

78,00

 

Student (mit Studiennachweis)

6,50

78,00

 

Jugend (bis 18 Jahre)

6,50

78,00

 

Seniorinnen und Senioren (60. - 63. Lebensjahr)

6,00

72,00

 

Seniorinnen und Senioren (ab dem 64. Lebensjahr)

5,00

60,00

 

Schwerbeschädigte

 

4,50

54,00

 

 

 

 

 

 

Familienbeitrag
(Ehepaar und ein oder mehrere Kinder bis 18 Jahre oder
Erstmitglied und zwei oder mehrere Kinder bis 18 Jahre)

16,50

198,00

 

Beitragsfrei

 

 

0,00

0,00

 

Ehrenmitglied

 

 

0,00

0,00

 

Verwaltungskosten bei Aufnahmen für alle Mitgliedsarten pro Person

einmalig

12,00

 

Als Stichtag gilt jeweils der 1. Januar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erstmitglied

=  

aktive und passive Mitglieder

 

 

 

Zweitmitglied

=  

deren Ehepartner

 

 

 

Drittmitglied

=  

vom vollendeten 18. - 21. Lebensjahr

 

 

Student

=  

vom vollendeten 18. - 27. Lebensjahr,
wenn jährlich im Januar eine Bescheinigung über das Studium ohne Aufforderung vorgelegt wird.

 

 

 

 

 

 

 

Der Mitgliedsbeitrag wird nur als Jahresbeitrag durch Lastschriftenverfahren, jeweils am Jahresanfang eingezogen. Bei Neuaufnahmen im laufenden Jahr werden Beiträge nach Monaten berechnet und eingezogen. Gesonderte Erhebungsgebühren werden nicht erhoben.

 

 

 

 

 

 

 

Sollten Lastschriften durch das Verschulden des Mitglieds nicht eingelöst werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 8,00 € an.

 

 

 

 

 

 

Für zusätzliche Angebote im Rahmen des Übungsbetriebs (Kurse jeglicher Art) können von der Vorstandschaft bzw. der Abteilung Teilnahmegebühren festgelegt werden. Bei Nichtmitgliedern ist zusätzlich der Versicherungsschutz über den BLSV erforderlich.